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Fachkräftemangel selbstverschuldet?

NRW, 18.08.2011 09:30 Uhr

Ange­sichts des anhal­tenden Aufschwungs im Bereich der mittel­stän­di­schen und großen Betriebe der produ­zie­renden Indus­trie ist das Thema Fach­kräf­temangel nun wieder in aller Munde. Viele Firmen haben Probleme um gut ausge­bil­dete und quali­fi­zierte Fach­kräfte zu finden und wissen kaum noch an wen sie sich wenden sollen, um neue Bewerber zu finden. Nur eine Gruppe von Arbeit­su­chenden scheint davon immer noch nicht zu profi­tieren. Für behin­derte Arbeit­su­chende ist es nach wie vor schwer einen Job zu finden.

Besondere Bedingungen
Ob nun leicht oder schwer behindert, das Bild, das sich angesichts niedriger Quoten und der allzu häufigen Nutzung der Abschlagszahlung statt Einstellung eines Behinderten ergibt, muss für Arbeitssuchende mit Behinderungen deprimierend sein. Selbst wenn eine Bewerbung erfolgreich ist, bekommen sie häufig noch kurz vor der Einstellung eine Absage, meist weil dann erst die Behinderung thematisiert wird. Schließlich muss sie nicht schon in der Bewerbung erwähnt werden. Die Betriebe scheinen Angst vor der Verantwortung zu haben, dabei ist der Unterschied zu einem nicht behinderten Mitarbeiter häufig nur graduell. Die meisten Arbeitnehmer mit Behinderung benötigen keinerlei besondere Betreuung, sie tragen die ganz normale Arbeitskleidung und Umbauten sind auch nicht notwendig. Bestenfalls eine Rampe, wo vorher Stufen waren, müsste bei Arbeitnehmern, die im Rollstuhl sitzen, eingebaut werden. Doch auch für solche außerordentlichen Belastungen gibt es reichliche Zuschüsse vom Staat. Die Qualifikation des Bewerbers steht für viele außer Frage und dennoch scheint es eine Hemmschwelle zu geben. Ein Sprecher der Wirtschaft benannte diese Hemmschwelle kürzlich in einem Interview definitiv mit dem besonderen Kündigungsschutz, der behinderten Mitarbeitern angedeiht. Er sieht darin das größte Hemmnis für die Einstellung.

Unkündbar - ein Märchen?
Die Klausel über den besonderen Kündigungsschutz behinderter Mitarbeiter wird besonders gern als Grund angegeben, warum keine Einstellung erfolgt. Dabei handelt es sich dabei um ein weniger hohes Hindernis für eine betriebsbedingte Kündigung als allgemein angenommen. Letztlich werden auch bei der Kündigung aus betrieblichen Gründen die behinderten Mitarbeiter gleich behandelt und können so auch nicht zu einer unzumutbaren Belastung für einen mittelständischen Betrieb in der Wirtschaftskrise oder mit schlechter Auftragslage werden. Es muss lediglich ein weiterer behördlicher Schritt eingehalten werden, um die Entlassung rechtmäßig zu machen. In der Praxis ist die Durchführung gar nicht so kompliziert und bietet nur einen kleinen und keinen besonderen Kündigungsschutz für den Mitarbeiter. Für Unternehmer sollte es viel selbstverständlicher sein, auch körperlich eingeschränkte Mitarbeiter einzustellen. Denn von ihnen warten zur Zeit immerhin über 100 000 qualifizierte Kräfte deutschlandweit darauf in ihre Arbeitskleidung zu schlüpfen und sich ans Werk zu machen.

 

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