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THEMENSPEZIAL

Inhalte und Ziele Energieausweis: Informationen zum energetischen Standard

NRW, 02.01.2008 07:29 Uhr

Bis heute liegen den meisten Mietern und Immo­bi­li­en­be­sit­zern keine - oder nur wenig verläss­li­che - Infor­ma­tionen über den ener­ge­ti­schen Stan­dard ihrer Wohnung bezie­hungs­wiese ihres Hauses vor.

Was beim Kauf einer Waschmaschine längst selbstverständlich ist, wird zukünftig auch für Gebäude gelten. Dabei haben die Eigentümer von bestehenden Gebäuden in Zukunft die Wahlfreiheit zwischen einem „Bedarfs“- und einem „Verbrauchsausweis“. Diese Wahlfreiheit soll für unsanierte ältere Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten nur für eine Übergangsfrist gelten. Beim Neubau und bei größeren baulichen Änderungen soll grundsätzlich nur der Bedarfsausweis zulässig sein.

Beim Bedarfsausweis werden wichtige Informationen zum energetischen Zustand eines Gebäudes zusammengestellt. Aus den verschiedenen Daten werden Energiekennwerte ermittelt, die die energetische Güteklasse eines Hauses dokumentieren.

Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe eines Energieverbrauchkennwertes, der aus dem Energieverbrauch von drei aufeinanderfolgenden Jahren für die Beheizung und wahlweise auch für die Warmwasserbereitung ermittelt wird. Hierbei werden auch Klima, Witterung und mögliche Leerstände rechnerisch berücksichtigt.

 

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