
NRW, 02.01.2008 07:22 Uhr
Bei der Ausstellung von Energieausweisen wird sowohl bei Wohn-, als auch bei Nichtwohngebäuden in Zukunft das so genannte „Tacho-Label“ zum Einsatz kommen.
Die Einordnung in einen Farbverlauf auf einem Tachoband ermöglicht den direkten Vergleich der Energieeffizienz mit anderen Gebäuden. Hierbei können zwei Labelvarianten verwendet werden.
Ausweis für den Bedarf
Wird im Zusammenhang mit der Erstellung eines Energieausweises der Energiebedarf eines Gebäudes rechnerisch ermittelt, kann mit Hilfe des Tacholabels der Primär- und Endenergiebedarf des untersuchten Gebäudes dargestellt werden. Die Ergebnisse lässt sowohl Rückschlüsse auf die zu erwartenden Nebenkosten für Heizung und Warmwasser, den energetischen Zustand des Gebäudes und die CO2 - Emissionen zu.
Ausweis für den Verbrauch
Erfolgt die Erstellung des Energieausweises allein auf Grundlage von Verbrauchsdaten, so kommt eine andere Labelvariante zum Einsatz. Diese lässt nur Rückschlüsse auf die zu erwartenden Nebenkosten für Heizung und gegebenenfalls auch Warmwasser zu und bietet eine Vergleichsmöglichkeit des Verbrauchs mit anderen Gebäuden.
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