
NRW, 02.01.2008 07:34 Uhr
Die Geschichte des Energieausweises reicht bis ins Jahr 1992 zurück. Auf dem Weltgipfel in Rio wurde vereinbart, die Treibhausgase weltweit zu stabilisieren.
Fünf Jahre später, 1997, wurden in Kyoto vor allem von den Industriestaaten rechtsverbindliche Zusagen zum Klimaschutz gemacht. Diese verpflichteten sich, die Emissionen der Treibhausgase bis zum Zeitraum von 2008 bis 2012 gegenüber 1990 durchschnittlich um 5,2 Prozent zu senken.
Mit der Selbstverpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgase um 8 beziehungsweise 21 Prozent gehen die Europäische Union (EU) und Deutschland noch deutlich weiter. Um die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu beschleunigen und den Energieverbrauch sowie die Emission von Treibhausgasen im Gebäudebereich zu reduzieren, trat in diesem Zusammenhang am 4. Januar 2002 die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie) in Kraft.
Sie ist die gesetzliche Grundlage des Energieausweises und gibt vor, dass bei Neuvermietung und Verkauf von Gebäuden in Zukunft grundsätzlich vom Gebäudeeigentümer ein Energieausweis vorgelegt werden muss.
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