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THEMENSPEZIAL

Von Rio nach Kyoto: Die Geschichte des Energieausweises beginnt im Jahre 1992

NRW, 02.01.2008 07:34 Uhr

Die Geschichte des Ener­gie­aus­weises reicht bis ins Jahr 1992 zurück. Auf dem Welt­gipfel in Rio wurde verein­bart, die Treib­h­aus­gase welt­weit zu stabi­li­sieren.

Fünf Jahre später, 1997, wurden in Kyoto vor allem von den Industriestaaten rechtsverbindliche Zusagen zum Klimaschutz gemacht. Diese verpflichteten sich, die Emissionen der Treibhausgase bis zum Zeitraum von 2008 bis 2012 gegenüber 1990 durchschnittlich um 5,2 Prozent zu senken.

Mit der Selbstverpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgase um 8 beziehungsweise 21 Prozent gehen die Europäische Union (EU) und Deutschland noch deutlich weiter. Um die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu beschleunigen und den Energieverbrauch sowie die Emission von Treibhausgasen im Gebäudebereich zu reduzieren, trat in diesem Zusammenhang am 4. Januar 2002 die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie) in Kraft.

Sie ist die gesetzliche Grundlage des Energieausweises und gibt vor, dass bei Neuvermietung und Verkauf von Gebäuden in Zukunft grundsätzlich vom Gebäudeeigentümer ein Energieausweis vorgelegt werden muss.

 

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