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Oberbergischer Kreis: Bergneustadt

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Wer stellt zukünftig Gebäudeenergieausweise aus??

NRW, 21.05.2007 10:06 Uhr

Bergneu­stadt. Das Bundes­ka­bi­nett hat am 25. April 2007 die Novel­lie­rung der Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung verab­schiedet, mit der wich­tige Weichen für die zukünf­tige Klima­schutz­po­litik in Deutsch­land gestellt werden.

Das Bundeskabinett hat am 25. April 2007 die Novellierung der Energieeinsparverordnung verabschiedet, mit der wichtige Weichen für die zukünftige Klimaschutzpolitik in Deutschland gestellt werden. Nicht zuletzt wird die Novelle regeln, wer ab dem Jahr 2008 die nach europäischen Vorgaben einzuführenden Gebäudeenergieausweise ausstellen darf.

Gegenüber dem Referentenentwurf vom November 2006 sind wesentliche Änderungen vorgenommen, die eine Vielzahl von qualifizierten und auf hohem Niveau fortgebildeten Handwerkern von der Ausstellungsberechtigung für Gebäudeenergieausweise ausgrenzt.

Zahlreiche andere Gewerke, denen die anerkannte Qualifizierung zum Gebäudeenergieberater des Handwerks offen steht und die sich in den vergangenen Jahren an der Fortbildung beteiligt haben, sollen dagegen nicht zugelassen werden, obwohl allein schon die Meisterberufsbilder dieser Handwerke die grundlegenden bauphysikalischen Kenntnisse aufweisen, die der Fortbildung zugrunde zu legen sind.

Obermeister Helmut Korthaus und seine Fachgruppenleiter Rainer Simon (Fliesen) und Georg Stinner (Stuck) weisen auf diesen Missstand des Referentenentwurfes in einem Brief an den Ministerpräsidenten Dr. Jürgen Rüttgers und den Bauminister Oliver Wittke hin.

„Der Ausschluss des Stuckateur-, Estrichleger- und Fliesenlegerhandwerks kommt u.E. einer nicht gerechtfertigten Diskriminierung gleich, zumal die gleiche Fortbildung wie in anderen Gewerken absolviert wurde und sich gerade diese Bauhandwerke in der Vergangenheit besonders in der Fortbildung wie auch in der Gebäudeenergieberatung engagiert haben“ formulieren die drei Mandatsträger der Innung entschieden.

Der Bundesrat soll nach Innungsmeinung den Entwurf zur Energieeinsparverordnung an dieser Stelle zugunsten wirkungsvoller energetischer Modernisierungsmaßnahmen, zugunsten von Einspareffekten für Hauseigentümer und -bewohner sowie des Klimaschutzes nachbessern lassen.

Die Bau-Innung f. d. OBK

 

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