
NRW, 18.08.2010 08:41 Uhr
Eine Familie, wie man sie im klassischen Sinne definiert, mit den Eheleuten als Vater und Mutter und einem oder mehreren Kindern ist schon längst nicht mehr die einzige Familienform. Unverheiratete Paare und Patchworkfamilien, bei denen von einer oder beiden Seiten leibliche Kinder in eine neue Beziehung mitgebracht werden, Kinder von mehreren verschiedenen Vätern und natürlich Alleinerziehende sind schon längst keine Ausnahmeerscheinungen mehr. Wer soll da noch den Überblick über die Verwandtschaftsverhältnisse im Einzelnen behalten?
Wahlverwandtschaft
Paare finden sich, gründen eine Familie, trennen sich und fangen nochmal neu an. So gibt es zahlreiche Kinder, die mit Halbgeschwistern und Stiefeltern aufwachsen. Eine zunehmende Freiheit in der Partnerwahl und in den Rechtsformen, unter denen Kinder geboren werden, führte in den letzten Jahrzehnten zu einer größeren Varietät im Familientypus. Doch neben der gewonnen Freiheit, heiraten zu können wann und wen man will oder sich gegebenenfalls wieder zu trennen und weitere Kinder mit anderen Partnern zu bekommen, führte diese neue Freiheit auch zu einem grundsätzliche Durchbrechen von teilweise vielleicht sogar sinnvoller Strukturen.
Übergangslos zum nächsten Partner
Eine hohe Promiskuität führt bei jungen Menschen auch zu einem schnellen und oft übergangslosen Partnerwechsel. Fehlendes Verantwortungsgefühl oder mangelnde Planung bei Müttern kann auch dazu führen, dass leibliche Kinder ein und derselben Frau übergangslos aufeinander folgen. So sehen sich Familienberatungsstellen manchmal mit alleinerziehenden Müttern konfrontiert, deren vier Kinder drei verschiedene Väter haben, das letzte Kind aber wieder denselben wie das erste. Wichtig kann es hier manchmal schon aus unterhaltsrechtlichen Gründen sein, für einen Vaterschaftstest DNA zu analysieren, um die Verwandtschaftsverhältnisse eindeutig zu klären.
Geordnete Verhältnisse sind wichtig
Nun könnte man meinen, manche Sachen sollte man besser nicht wissen und man könne in solchen Fällen die Dinge einfach mal auf sich beruhen lassen. Aber auch die Väter, die eventuell Unterhalt bezahlen und vor allem die Kinder, die doch zumindest mit zunehmendem Alter wissen wollen, mit wem sie nun wirklich verwandt sind, profitieren davon, wenn ein sicherer Vaterschaftstest als Beweis der Verwandtschaftsverhältnisse vorliegt. Der Test kann nach geltendem Recht in Deutschland inzwischen nur noch mit Einverständnis aller Beteiligten durchgeführt werden, eine heimliche Entnahme von DNA-Material und Proben ist unzulässig und würde den Test rechtlich unwirksam machen. Trotzdem machen täglich hunderte von misstrauischen Vätern und Müttern auch heimliche Tests, damit sie zunächst zumindest für sich selbst Gewissheit haben. Rechtliche Schritte würden dann zusätzlich einen einvernehmlichen Test erfordern. Idealerweise handelt es sich um falschen Alarm und dann kann es sogar besser gewesen sein, wenn Kind und Partner/in erst gar nichts von dem Test mitbekommen haben.
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